Mi. 06.12.2000 Es weihnachtet und die Nikoläuser neben überhand. Manche ereilt es in Ausübung ihrer Bestimmung. In Solingen stürmen sie die Fassaden (Bilder gibt es, sobald der Regen aufhört).
Unruhen in Nahost - Was mag uns da noch bevorstehen? Während wir
hier über Ölpreise, die Notwendigkeit der Ökosteuer und den Besitzer
der deutschen Einheit
diskutieren, vielleicht noch über ein Verbot der NPD nachdenken, geht
dort unten die Post ab.
Apropos Post, werden sie auch die neuen gelben Papiere zeichnen?
Mich nerven eher die Werbespots. Nicht nur, dass dieser
Gotteslästerer über die niedlichen Bärchen herfällt, jetzt
werden auch noch Ameisen vernichtet.
Mi. 23.08.2000
Verfallsdatum rechtswidrig
Damit gab das Oberlandesgericht der Klage eines Verbraucherverbandes
statt. Die Telekom darf künftig weder Telefonkarten mit
Verfallsdatum verkaufen noch sich bei bereits verkauften Karten auf
die beschränkte Gültigkeitsdauer berufen.
Tragender Grund des Urteils sei ein Verstoß gegen das
Transparenzgebot, erklärte das Gericht. Die Verbraucher würden durch
den seit etwa Oktober 1998 auf Telefonkarten angebrachten Vermerk
"gültig bis ..." über ihre Rechte in die Irre geführt. Der Kunde
könne meinen, dass ihm kein Erstattungsanspruch für nicht
abtelefonierte Guthaben zustehe. Ein solcher Anspruch bestehe aber,
da ohne weitere ausdrückliche Hinweise oder vertragliche
Vereinbarungen allein durch den Gültigkeitsaufdruck auf der Karte
der von der Telekom vorgesehene Verfall des Restguthabens nicht
wirksam vereinbart sei, betonten die Richter.
Gegen das Urteil wurde
wegen der weiten Verbreitung von Telefonkarten Revision beim
Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen.
-- Einen Kommentar erspare ich mir.
Mo. 20.03.2000
Di. 14.03.2000 16:29:50
Fr. 10.03.2000
Sa. 09.10.1999
Do. 22.07.1999 18:24:29
Sa. 05.06.1999 20:49:14
Mo. 17.05.1999 15:13:34
Di. 06.04.1999 23:03:36
Mo. 08.02.1999 15:11:51
Sa. 28.11.1998
Fr. 20.11.1998
Mi. 18.11.1998
Mi. 21.10.1998
Fr. 16.10.1998
Das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite neuer Telefonkarten
aufgedruckt. Die eigentlichen Informationen auf dem Chip sollen auch
darüber hinaus erhalten bleiben, ein wichtiger Aspekt für
Sammler. Bereits ausgegebene Telefonkarten sind von der neuen Regelung
nicht betroffen. Auf Anfrage von iX teilte die Telekom mit, daß ältere Telefonkarten 99 Monate lang benutzbar seien - also gut acht Jahre -, allerdings ohne daß ein Aufdruck darauf hinweist.
Da stellt sich mir doch gleich die Frage, wann zieht unsere Bundesbank
nach? Gibt es bald das sich selbst auflösende Geld?
Nach dem Motto: Tretten Sie bitte zurück, dieser Geldschein wird sich in 5 Sekunden selbstständig zerstören.
Schlechte Zeiten für Bankräuber und Erpresser.
Inflation (oder kann man von Diebstahl sprechen) als innovative Reaktion
auf Kunden-Bedürfnisse zu bezeichen ist schon dreist.
Mi. 14.10.1998
Di. 13.10.1998
Tetti-News [ Ausgabe 05 | Ausgabe 04 | Ausgabe 03 | Ausgabe 02 | Ausgabe 01 ] ©Michael Tettinger 1998-2003 |