Schleiferei Wipperkotten

Geschichte - 6. Oktober 1852 - Pegelsetzung

Folgendes Dokument bzw. dessen Lesung fand ich im Stadtarchiv Solingen, Schnipsel-Sammlung Wipperkotten:

Verhandelt Höhscheid den 6. Oktober 1852
Die bereits vor 2 Jahren von den Eigentümern des an der Wupper gelegenen Wipperkottens

  • Aug. Knecht zu Kohlsberg (IK?)
  • Abraham Grah zu Wippe (IK?)
  • Ww. Everts zu Wippe (IK?)
  • Dl. Schaaf zu Wippe (IK?)
  • Reinh. Witte zu Höhmannsberg
  • Abraham Grah zu Höhmannsberg
  • Ww. Lauterjung Vooskotten
  • Peter Kaimer zu Brand
  • Ww. Witte zu Leisiefen
  • Dl. Witte zu Wippe
  • Nath. Witte zu Aue

bei dem unterzeichneten Bürgermeister Berger zu Höhscheid beantragte Festsetzung der Schlagthöhe ihres Kottens durch Setzung eines Pegels veranlasst durch die derzeit vorhandenen Veränderungen am Getriebe des oberhalb gelegenen Kottens konnte an dem zu jener Zeit dazu festgesetzten Termine dem 13. August 1850 wegen des hohen Wasserstandes nicht stattfinden und da seitdem der Wasserstand dazu nie anhaltend geeignet war, so wurde diese Pegelsetzung resp. Ermittlung der Schlagthöhe vom Wipperkotten am 4. d.M. (4. Oktober 1852) an Ort und Stelle durch den dazu unmitlirten früheren Kreisgeometer, jetzigen Kataster Kontroleur Nonnenbruch in Gegenwart und in Uebereinstimmung der beiderseitigen Beteiligten vorgenommen und ausgeführt.

Skizze: Lageplan Wipperkotten Pegel Auf dem vordersten ältesten Teile der durch verschiedene Reparaturen ungleich gewordenen Schlagthöhe wurde ein fester Stein als deren Höhe angenommen, welcher gegen die neuen genannten Festpunkte vom Techniker sowohl eingewogen als auf den am rechten Wupperufer einige Ruthen oberhalb der Schlagt in eine Grenzlinie nahe am Ufer eingesetzten Pegelstein transportiert worden ist.

Dieser Pegelstein besteht aus einem rauhen platten gewöhnlichen Bergstein, welcher auf der Oberkante horizontal behauen und 0.75 Fuss oder 9" unter derselben einen horizontal nach der Wupper hin eingehauenen Absatz enthält. Unter diesem Absatz liegt die angenommene Schlagthöhe 1 72/100 Fuss oder unter der Oberkante des Pegels 2 46/100 Fuss dann unter dem Holm oder der sogenannten Wirm am Flutschützen 5 63/100 Fuss unter der Mauerplinte a 3 59/100 Fuss desgleichen b 2 72/100 Fuss
Ferner über der Sohle am Flutschützen 2 46/100 Fuss
und über dem Fachbaum oder den Rädern 2 55/100 Fuss

Skizze: Höhenpunke bezogen auf die Schlagthöhe welche Punkte in der nebenstehenden Handzeichnung näher erläutert sind. Nach den ferneren Ermittlungen des Technikers liegen die bezeichneten Fusspunkte über dem Meere oder dem Nullpunkt des Amsterdamer Pegels:
  1. Die Oberkante des Pegelsteines 207 06/100 Fuss (64,99 m)
  2. der Absatz an demselben 206 31/100 Fuss (64,75 m)
  3. die Schlagthöhe 204 60/100 Fuss (64,21 m)
  4. Der Holm am Flutschütz 210 23/100 Fuss (65,98 m)
  5. Die Sohle an demselben 202 12/100 Fuss (63,44 m)
  6. (die Angaben zum Fachbaum fehlen)
  7. die Mauerplinte a 208 19/100 Fuss (65,34 m)
  8. desgleichen b 207 32/100 Fuss (65,07 m)

Die vorhin genannten Eigentümer des Wipperkottens sowie die Eigentümer vom Hohlenkuhlerkotten nämlich
gez. D. Meis und A.Meis

Aufgenommen dem 4. Aug. 1852
gez. Nonnenbruch.

Was können wir diesem Dokument entnehmen? Der Pegel wurde 1852 vermessen und gesetzt. Hintergrund ist eine bauliche Veränderung am höher gelegenen Kotten im Jahre 1850. Ebenso erhalten wir eine Liste der Eigentümer vom Wipperkotten (IK? ist meine Vermutung zu den Innenkotten-Eigentümern. Abgeleitet habe ich diese von einem etwas späteren Dokument, welches den Neubau des Innenkottens betrifft.) und Hohlenpuhler Kotten (D.Meis + A.Meis). Der Lageplan zeigt noch den kurzen Untergraben, dieser wurde später verlängert. Die Erlaubnis hierfür wurde am 29. September 1867 erteilt. Das dritte Gebäude ist der Schaafen- bzw. Neulenkotten.

Hohlenkuhlerkotten dürfte ein Lesefehler sein, gemeint ist sicherlich der Hohlenpuhler Kotten. Plinthe ist ein Sockel, Schlagt dürfen wir mit Schlacht (Wehr) übersetzen.

Was noch bemerkenswert ist, der Geometer Nonnenbruch nutzte schon den Amsterdamer Pegel für Normal Null. Angeblich wurde dieser Bezugspunkt erst 1879 in Deutschland (Preußen) ein einheitlicher Referenzpunkt für Höhenangaben.

Umrechnungskurs zu dieser Zeit (rheinländischer bzw. preußischer Fuß):
1 Fuß = 31,385 cm
1 Fuß = 12 Zoll
1 Zoll = 2,62 cm

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