Wasserbenutzungsgesetz der Wupperschleifer aus dem Jahre 1865Otto Bauermann berichtet in Die Heimat, 22.10.1954, Jg.20, Nr.10, S.37 aus einer Akte aus dem Jahre 1865 (Stadtarchiv Solingen, Gemeinde Höhscheid, AZ. G-1-81): Kurzfassung: 2. Juli 1865, erstes Treffen der Eigentümer der Wupperkotten von Balkhausen bis Wippe in Oben-Widdert. Teilnehmer:
Bauermann kommt auf 95 Eigentümer, aufgezählt sind 101. Eventuell Tippfehler oder einige Eigentümer waren an mehreren Kotten beteiligt. 3. September 1865, notarieller Abschluss des Vertrages. Unterzeichner (für sich und als Bevollmächtigte der übrigen Eigentümer):
Am gleichen Tage wurde auch die Kommission zur Überwachung des Wasserstandes einstimmig gewählt:
Da das Wasserbenutzungsgesetz, wie der Vertrag genannt wurde, nach drei Jahren eine Neuwahl erforderte, wurden am 30. August 1868 folgende Personen zu Mitgliedern der Kommission gewählt:
Soweit die Kurzfassung. Die Namen und Fakten sind noch Anhand der Original-Akte zu überprüfen. Der Inhalt des Vertrages folgt später. Zum Balkhauser Kotten gibt es einen Absatz, denn ich noch richtig einordnen kann: »Die 12 Eigentümer des Balkhauser Kottens beabsichtigten, das dort vorhandene Freigefälle in kürzester Frist zu erwerben und die Schlacht nach dem Schleifkotten zu erhöhen, um die Ansammlung des Wassers für sich und die unterhalb gelegenen Schleifkotten möglich zu machen. Zur teilweisen Bestreitung der dadurch entstehenden Unkosten verpflichteten sich die Eigentümer der übrigen Kotten für jeden derselben, an die Besitzer des Balkhauser Kottens zehn Taler in längstens einem Monat zu entrichten. Die Eigentümer des Balkhauser Kottens waren dagegen verbunden, die projektierte Erhöhung der Schlacht von ihrem Wasserwerk längstens bis 1866 zur Ausführung zu bringen.« Welche Auswirkung die getroffene Vereinbarung hatte, ist mir bisher unbekannt. 4 Jahre später legen sich die Teilnehmer jedenfalls Einschränkungen in der Arbeitszeit auf. -»Wassermangel 1869
|