Balkhauser Kotten

Eines der Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten in Solingen: Schleifermuseum mit alter Wassermechanik
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Wasserbenutzungsgesetz der Wupperschleifer aus dem Jahre 1865

Otto Bauermann berichtet in Die Heimat, 22.10.1954, Jg.20, Nr.10, S.37 aus einer Akte aus dem Jahre 1865 (Stadtarchiv Solingen, Gemeinde Höhscheid, AZ. G-1-81):

Kurzfassung:

2. Juli 1865, erstes Treffen der Eigentümer der Wupperkotten von Balkhausen bis Wippe in Oben-Widdert. Teilnehmer:

Bauermann kommt auf 95 Eigentümer, aufgezählt sind 101. Eventuell Tippfehler oder einige Eigentümer waren an mehreren Kotten beteiligt.

3. September 1865, notarieller Abschluss des Vertrages. Unterzeichner (für sich und als Bevollmächtigte der übrigen Eigentümer):

  • Schleifer Ferdinand Nippes zu Oben-Fürkelt,
  • Carl Linder zu Odental,
  • Nathanael Moll zu Oben-Rüden,
  • Eduard Neuhaus zu Oben-Rüden,
  • Wirt Carl Tillmanns zu Oben-Widdert,
  • Schleifer Carl Linder zu II.Balkhausen

Am gleichen Tage wurde auch die Kommission zur Überwachung des Wasserstandes einstimmig gewählt:

    Aus der Bürgermeisterei Höhscheid:
  • Schleifer Nathanael Moll zu Oben-Widdert,
  • Carl Neuhaus zu Vormeiswinkel
    Aus der Bürgermeisterei Dorp:
  • Schleifer Carl Linder zu II. Balkhausen.

Da das Wasserbenutzungsgesetz, wie der Vertrag genannt wurde, nach drei Jahren eine Neuwahl erforderte, wurden am 30. August 1868 folgende Personen zu Mitgliedern der Kommission gewählt:

  • Schleifer Lois Ern zu Balkhausen,
  • Schleifer Carl Linder zu Breitbach,
  • Schleifer Nathanael Witte in der Wippen.

Soweit die Kurzfassung. Die Namen und Fakten sind noch Anhand der Original-Akte zu überprüfen. Der Inhalt des Vertrages folgt später.

Zum Balkhauser Kotten gibt es einen Absatz, denn ich noch richtig einordnen kann:

»Die 12 Eigentümer des Balkhauser Kottens beabsichtigten, das dort vorhandene Freigefälle in kürzester Frist zu erwerben und die Schlacht nach dem Schleifkotten zu erhöhen, um die Ansammlung des Wassers für sich und die unterhalb gelegenen Schleifkotten möglich zu machen. Zur teilweisen Bestreitung der dadurch entstehenden Unkosten verpflichteten sich die Eigentümer der übrigen Kotten für jeden derselben, an die Besitzer des Balkhauser Kottens zehn Taler in längstens einem Monat zu entrichten. Die Eigentümer des Balkhauser Kottens waren dagegen verbunden, die projektierte Erhöhung der Schlacht von ihrem Wasserwerk längstens bis 1866 zur Ausführung zu bringen.«

Welche Auswirkung die getroffene Vereinbarung hatte, ist mir bisher unbekannt. 4 Jahre später legen sich die Teilnehmer jedenfalls Einschränkungen in der Arbeitszeit auf. -»Wassermangel 1869


©2002-2003 Michael Tettinger
Di. 10.12.2002 - Do. 02.10.2003
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