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Dammbruch des ObergrabensVorlage für den Rat der Stadt Solingen vom 11. Oktober 1957 In der Nacht vom 24./25. September 1957 ist durch Hochwasser der Damm des Obergrabens in einem Abstand von etwa 70 m oberhalb des Wasserrades in einer Breite von über 10 m bis auf den Dammfuß ausgebrochen, so daß der Obergraben kein Wasser hält und das Wassertriebwerk stilliegt. Nachdem das Hochwasser gesunken ist, wurde festgestellt, dass die Wupper ganz in den Obergraben ein- und bei der Durchbruchstelle in ihr altes Bett ausfließt. Um weitere Dammschäden am Obergraben zu vermeiden, wäre es dringend erforderlich, den Einlauf zum Obergraben abzusichern, damit das Wasser im Flussbett bleibt. Kosten: 5 - 10.000 DM. Den Gesamtschaden am Wasserlauf wird vom Kanalbauamt und vom Wupperverband auf über 100.000 DM angegeben. Nach dem Vertrage sind 7 früheren Miteigentümern Nutzungsrechte im Balkhauser Kotten gesichert. Somit ist die Stadt verpflichtet, den Obergraben wieder herstellen zu lassen, um die Wasserantriebskraft zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wird vom Rechtsamt bestätigt. Mit Rücksicht auf die außergewöhnlich hohen Kosten empfiehlt es sich, die Nutzungsrechte aufzulösen. Im Einvernehmen mit einem vom Haupt- und Finanzausschuss gebildeten Unterausschuss hat die Verwaltung mit den Nutzungsberechtigten verhandelt. Diese haben sich bereiterklärt, gegen Zahlungs von insgesamt 6.500 DM auf ihr Nutzungsrecht zu verzichten. Die Verwaltung bittet zu beschließen: a) Der Rat stimmt der Abfindung der Nutzungsrechte von 7 früheren Miteigentümern am Balkhauser Kotten durch Zahlung von insgesamt 6.500 DM zu. b) Der Rat stellt den zur Abriegelung des Obergrabens erforderlichen Betrag bis zu 10.000 DM und die Ablösesumme von insgesamt 6.500 DM außerplanmäßig ... bereit.
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