Schleifkotten an der Wupper - Königskotten - Vergleich 1773 |
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1773
Zur Geschichte der Solinger Industrie. «Indem zwischen Erbgenahmen Weyland Herm. Clemens Sother Eines= und anderntheils denen Ehr= und achtbaren Schleiffermeistern Joh: Wilhelm Evertz und Johann Melcher fort Abraham Evertz, Clemens Evertz, Johann Peter Kirschbaum wegen ihrer Dämme in streitigkeit gerathen, und letztere bey Vogt und Raht deswegen Klage geführt haben; und dahe Erbgenahmen Sothers vorgebracht: daß sie solche quaestionirte (fraglichen) Dämme theils bis hierher in ruhiger possession (Besitz) gehabt hätten; und dahe vorbemelte Schleiffermeistere ihre Klage an vollem Gericht bey Vogt und Raht übergeben haben, und solche Klag der Bruderschaft vorgelesen, worauf sich die Bruderschaft erklährete: daß Vogt und Raht in gefolg Privilegium solche Kläger möchte Manuteniren. Als ist auf heut dato auf zureden guter Scheidsfreunde um die Vermittelung zu treffen, daß von Vogt und Raht, und dieser unterschriebener Scheidsfreunden, an den quaestionirten Dämmen der augenschein genohmen worden. Als haben sich Hn. Erbgenahmen Sothers aus liebe zum frieden dahin erklähret: damit selbige in die Zukunft keine Streitigkeiten deswegen mehr vorkommen mögten, daß Vogt und Raht mögten anweisen oder vestsetzen, wieviel es die quaestionirte Dämme unter sich haben sollen, und sind deswegen mit pfählen ausgestochen worden, welche vorbemelte Dämme die Erbgenahmen Sothers hiermit auf ewig und Erblich obsagen, und die Schleiffer nach ihrem belieben damit zu schalten und zu walten haben, worüber sie Erbgenahmen Sothers denen Schleiffern glück und segen anwünschen.
Und weilen wegen des abgefällten gehöltzes auch von den vorgemelten
Schleiffern Klage geführt worden, weilen solches gehöltz
gar in geringigkeit bestehet, und von Vogt und Raht anerkannt
worden, daß solches der dadurch zu befürchten schwere Prozeß von
Vogt und Raht zu führen bedenken trüge, auch vor der Bruderschaft
deswegen nicht bestehen könne, als renuntyren Vogt und
Raht wegen des abgefällten gehötzes, falls sie Schleiffer solches
nicht genehm halten wollten, so könnten selbige vor ihre eigene
Kösten solches nachsuchen und ausfündig machen; zu Mehrerer Vesthaltung
und bestättigung ist dieser Vergleich und Erbgenahmen von
eingangs gemelten Sother, und Scheidtsfreunden, nebst Vogt und Raht
Eigenhändig unterschrieben. Geschehen Papiermühle, den 28ten Januarii 1773. Abgedruckt ist das Schriftstück im 2. Jahrgang der Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins auf Seite 178/179. |
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©2002 Michael Tettinger, Sa. 07.09.2002, letzte Änderung: Sa. 26.10.2002 |