Schleifkotten an der Wupper - Obenrüdener Kotten | ||
ConcessionIm Anhang des Buches von Franz Hendrichs, Die Schleifkotten an der Wupper, Köln 1922 ist auf Seite 92 unter Punkt 7 eine Konzession zitiert, die sich auf den Obenrüdener Kotten beziehen soll. Hier der Wortlaut nach Hendrichs:
7. Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfaltzgraf bei Rhein p., thuen
kund..., wie dass die beyde Schleifermeistern des Härter- und
Schleiferhandwerks Peter Knecht und Joan Voess ihr Vorhaben einen
Schleifkoten auf dem an ihrem, im obersten Rüden gelegenen Erbguth
vorbeifliessenden Wupperstrohm zu erbauen unterthänigst zu erkennen
gegeben, somit um Ertheilung gnädigster Concession supplicando
angeruffen, ... nach ... von unserem Kellnern zu Sohlingen ... karsch
abgestatten Bericht deren Supplicanten Bitte gnädigst stattgegeben ...
also und dergestalten, dass Concessionarii wan auf ebenselbigen Strohm
und in dasigem District fernere Fabriquenbau oder Mühlen gnädigst
gestattet werden wollten oder sollten, sich allingen Widerspruchs
enthalten, auch über die etwa künftige Vermehrung derley und andern
Fabriquen und Mühlenbau anders keine Klage, es seye dan dass selbige
durch Benehmung des Wassers oder anderweiten Bau in den Gebrauch ihres
Schleifkotens gestört werden würden, zu führen befügt sein, annebens ...
alljährlich einen Goldgulden in unsere Kellnerei zu Solingen an
Wassererkenntnus abtragen wollen. Urkund p.
Düsseldorf, den 23. Jener 1787 Hendrichs gibt keine Hinweise, warum er diese Urkunde dem Obenrüdener Kotten zuordnet. Vermutlich bewog ihn die Ortsangabe im obersten Rüden zu dieser Annahme. Ich könnte eine andere Version beisteuern. Es könnte die Konzession zum Bau des Untenrüdener Kottens sein. 1803 werden beide Schleifermeister als Eigentümer dieses Bauwerkes aufgeführt. |
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©2003-2004 Michael Tettinger, So. 21.09.2003, letzte Änderung: Mi. 16.06.2004 |