Schleifkotten an der Wupper - Obenrüdener Kotten

Concession

Im Anhang des Buches von Franz Hendrichs, Die Schleifkotten an der Wupper, Köln 1922 ist auf Seite 92 unter Punkt 7 eine Konzession zitiert, die sich auf den Obenrüdener Kotten beziehen soll. Hier der Wortlaut nach Hendrichs:

7. Wir Carl Theodor, von Gottes Gnaden Pfaltzgraf bei Rhein p., thuen kund..., wie dass die beyde Schleifermeistern des Härter- und Schleiferhandwerks Peter Knecht und Joan Voess ihr Vorhaben einen Schleifkoten auf dem an ihrem, im obersten Rüden gelegenen Erbguth vorbeifliessenden Wupperstrohm zu erbauen unterthänigst zu erkennen gegeben, somit um Ertheilung gnädigster Concession supplicando angeruffen, ... nach ... von unserem Kellnern zu Sohlingen ... karsch abgestatten Bericht deren Supplicanten Bitte gnädigst stattgegeben ... also und dergestalten, dass Concessionarii wan auf ebenselbigen Strohm und in dasigem District fernere Fabriquenbau oder Mühlen gnädigst gestattet werden wollten oder sollten, sich allingen Widerspruchs enthalten, auch über die etwa künftige Vermehrung derley und andern Fabriquen und Mühlenbau anders keine Klage, es seye dan dass selbige durch Benehmung des Wassers oder anderweiten Bau in den Gebrauch ihres Schleifkotens gestört werden würden, zu führen befügt sein, annebens ... alljährlich einen Goldgulden in unsere Kellnerei zu Solingen an Wassererkenntnus abtragen wollen. Urkund p.
Düsseldorf, den 23. Jener 1787

Hendrichs gibt keine Hinweise, warum er diese Urkunde dem Obenrüdener Kotten zuordnet. Vermutlich bewog ihn die Ortsangabe im obersten Rüden zu dieser Annahme.

Ich könnte eine andere Version beisteuern. Es könnte die Konzession zum Bau des Untenrüdener Kottens sein. 1803 werden beide Schleifermeister als Eigentümer dieses Bauwerkes aufgeführt.

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So. 21.09.2003, letzte Änderung: Mi. 16.06.2004
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