Balkhauser Kotten

Eines der Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten in Solingen: Schleifermuseum mit alter Wassermechanik

Aus alten Schuld-, Kauf- und Pachturkunden von Balkhausen 1505-1804

Foto: Hofschaft Balkhausen 2002
Blick auf die Hofschaft Balkhausen, 2002

Julius Günther berichtete aus alten Dokumenten in: Die Heimat, 3.3.1933, Jg.9, Nr.5, S.19:

Zu den ältestbesiedelsten Orten des Solinger Gebietes gehören die drei Balkhauser Höfe an der Wupper bei Hohenscheid, deren Entstehungszeit nicht bekannt ist. Jedoch bildete Balkhausen schon früh einen besonderen Bezirk in der alten Honschaftseinteilung des frühen Amtes Solingen, welches bis ins 14. Jahrhundert zurück nachweisbar ist.

Schriftstücke aus älterer Zeit, die über Balkhausen berichten, sind seltener anzutreffen. Um so erfreulicher war es, daß mir jetzt eine Anzahl der in einer Balkhauser Familie aufbewahrten Papiere zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurden, die uns einigen Aufschluß über frühere Balkhauser Besitzverhältnisse zu geben vermögen. Aus diesen vergilbten Blättern folgen, soweit der Inhalt geschichtlich interessiert, nachstehend kurze Auszüge.

1505

Als ältestes Dokument liegt die Abschrift eines Schuldbriefes aus dem Jahre 1505 (11. November) vor. Das Original desselben wurde von Lutter Wrede von Hunschit (jetzt Hohenscheid) und Elsgen seiner Hausfrau unterschrieben und gesiegelt. Nach dem Inhalt des Schuldbriefes hatte der Genannte von Johann Fischer und dessen ehelicher Hausfrau eine Summe Geld geliehen. Dabei wird ein Erbgut zu Balkhausen erwähnt, welches als Pfandobjekt diente. Die schwer lesbare Abschrift muß aus derselben Zeit stammen, wie das nicht vorliegende Original. Aus der über 400 Jahre alten Handschrift ersehen wir die Eigenart, daß alle Buchstaben, die wir heute als "e" lesen, als "i" erscheinen, eine Eigenart, die in der Solinger Mundart noch jetzt vielfach in die Erscheinung tritt.

1589

Ferner liegt ein Erb- und Kaufvertrag vor, der wahrscheinlich aus den Jahren 1589 und 1590 stammt. Die Jahrhundertzahl ist nicht ersichtlich, jedoch deutet die Handschrift auf die angegebene Zeit. In dem Schriftstück wird, wie damals üblich, bei der Datierung der Ausdruck gebraucht, "im Jahr der Wenigerzahl", wobei nur die Zehner und Einer angegeben sind, und zwar in zwei verschiedenen Schriftsätzen neunundachzig und neunzig.

Nach diesem Vertrag tätigten Wilhelm Fischer zur Burg und seine Erben eine "Erbvergleichung und Ueberlassung mit einem steten Kauf" bezüglich des Erbgutes im "Schirppen-Balkhauß". Um welchen der jetzigen drei Balkhauser Höfe es sich hierbei handelt, ist nicht ersichtlich. Wahrscheinlich kommt aber der unterste Hof, also das 3. Balkhausen in Frage. Der Ortsname "Schirppen-Balkhauß" ist jetzt nicht mehr geläufig. Vielleicht bestehen aus alter Zeit stammende Zusammenhänge mit einem Besitz des Adelsgeschlechtes von Schirp (Schirpenbroich, Schirpenberg).

In dem vorliegenden Vertrag wird vereinbart, daß das Gut nebst Zubehör an Haus, Hof, Busch und Feld, Wiesen, Wasser, Wegen, auch drei Werthern (Inseln), so in der Wupper liegen, welches die Eigentümer nach den mit unverletzten Siegeln damals vorgelegten Schriften von ihrem Vater "anererbt" hatten, an den Oheim bzw. die Vettern in Balkhausen übergeben sollte. Wahrscheinlich war das Gut nach 1505 (siehe den erwähnten Schuldvertrag) in Erbpacht an die Familie Fischer in Burg gekommen.

Wilhelm Fischer zur Burg und seine Erben behielten sich bei dieser Übertragung vor, so viel "Frasen", als sie zur Fischerei bei Balkhausen benötigten, von dem Besitztum zu gebrauchen. "Frasen" sind Erdstücke mit einer Grasnarbe, deren Verwendung bei der Fischerei wohl jetzt nicht mehr bekannt ist.

Das Erbgut war, wie es in dem Schriftstück heißt, eine "Anpachtung an das Haus zu Hunschet". Dorthin hätte der Ankäufer Wilhelm Fischer zu Balkhausen alle Jahr auf Martini die Pacht zu zahlen. Diese betrug "6 köllsche Gulden". Ferner waren an die Kellnerei zu Burg zwölfhalben (das sind 11½) Raderschillinge zu entrichten. Dazu solle der Käufer dem Verkäufer als einmalige Abstandssumme 125 Köllsche Doller (Taler), jeder zu 52 Albus, an guter, harter Münze zahlen, "wie es in Solingen gang und gäbe sei". Außerdem war für jedes Kind als "Verzichtspfennig" ein halber Doller zu entrichten.

Zu diesen alten Schriftstücken passen auch Angaben von Kurt Niederau. In einer Aufstellung von 1507 soll es heissen:
Johann Fischer zu Balkhausen hat ein freies Erbe von Lutter v. Hohenscheid (Honscheid) und gibt dafür jährlich 6 oberl. Gld. -
Johann Fischer hat ferner eine Fischerei von Lutter v. Hohenscheid gegen jährlich 12 Mark kölnisch.

Alsdann sollten die Verkäufer dem Käufer gebührliches "Wahrschaft" tun, also nach ihrem besten Willen Zeugnis leisten bei einem etwaigen Rechtsstreit über das Gut. Da Wilhelm Fischers Vater und Großvater auf Grund der Erbpachtung etliche Bewohner belehnt hatten, so behielt sich der Verkäufer vermöge der "Panntzedel" die zu zahlenden Pfandschillinge vor. Außerdem ist aus dem Vertrag noch bemerkenswert, daß der ehrenwerte Johann Ketteler (Nesselrode ?) vorhabens sei, die Balkhauser Erben "höher zu beschweren", als Brief und Siegel sprächen. Der Lehnsherr wollte also, wie verlautete, für die Folge eine höhere Abgabe von dem Balkhauser Gut erzielen. Das dürfte er jedoch, so wird geschrieben, nach dem bestehenden Recht nicht, und dagegen sollte der Verkäufer Wilhelm Fischer nötigenfalls Beistand leisten "und allen Anfechtungen auf ihren Beutel" verteidigen helfen. Als Zeugen unterschrieben Johann Peter Neef und Rütger Uf'm Werth.

1579

Die Eheleute Quad oo Duytsch veräußerten 1579 ihren Hohenscheider Anteil an Johann Kettler zu Nesselrath. 1528 wurde nach Erbstreitigkeiten von dem Opladener Rittergericht entschieden, dass der Familie Quad ein Teil von Hohenscheid zustehe.

1590

Bei einer Fortsetzung des Vertrages erschienen 1590 Cloß Fischer und seine Erben, die auf das Balkhauser Gut ebenfalls Berechtigung hatten, wie auch Jürgen Raßpe Vorkinder und Ermken Fischer wegen ihrer Mutter, ferner Wilhelm Cloß, Peter zu Balkhausen vom Uilswagh (Eulswaag).

1687

Hundert Jahre später, nämlich um 1687, schwebte ein Prozeß in Sachen Lauterjung Erben "wider die Vischerey" zur Burg, also gegen die Erben Fischer, die vorstehend schon im Vertrage von 1589/90 erwähnt wurden. Es handelte sich um die Grasnutzung auf den in der Wupper gelegenen Werthern (Inseln).

1691

1691 gewinnen Wilhelm Lauterjung und Konsorten den Prozeß, indem ihnen der Besitz und Genuß des strittigen, in der Wupper zu Balkhausen gelegenen untersten Werthes zuerkannt wird. Das mag die Stelle sein, an welcher einst der "Derichs Kotten" stand, der 1711 abbrannte, damals den Erben Lauterjung gehörte und wahrscheinlich nicht wieder aufgebaut wurde. In der Zeitschrift des Vereines für Technik und Industrie, Nr. 6/7, 1927, habe ich darüber berichtet. Noch jetzt zeichnet sich im Gelände eine Furche ab, welche damals den Obergraben bildete. Diese Stelle wird früher eine Wupperinsel gewesen sein, um deren Grasnutzung bzw. Gewinnung der zur Fischerei erforderlichen "Frasen" der Streit entbrannte.

Derichs Kotten: Schon mehrfach habe ich diesen Namen gelesen, aber bisher kein zuverlässiges Material gefunden. Ob es sich hierbei um einen weiteren Kotten in Balkhausen handelt oder es der ursprüngliche Namen des uns bekannten Balkhauser Kotten ist, weiß ich derzeit nicht. Franz Hendrichs vermutete 1922 ebenfalls einen Untenbalkhauser Kotten.

In den hierzu gehörigen Prozeßschriften wird auch ein Kaufbrief aus dem Jahre 1504 erwähnt. 1656 wird diesbezüglich ein Thielen Thilsmanns genannt. 1695 wird abermals über unbefugtes Abmähen des Grases der Wupperinseln geklagt (Meister Wilhelm Lauterjung und Johann Meiß; Waldemar Specht in: Die Heimat, 11.11.1933, S.85), und 1696 werden die 1691 schon verurteilten Erben Fischer abermals in die Prozeßkosten genommen.

1696

Der Prozeß scheint weitergeführt worden zu sein, denn Johann Lauterjung und Johann Meysen bedurften noch eines Zeugnisses darüber, wie es in den Vorzeiten - "undenklichen Jahren" - an der Wupper ausgesehen hatte. Dieses Zeugnis erhielten die Kläger im Jahre 1696 von Johann von Huicking und Johann Adam von Huicking zu Bechhausen in der Gemeinde Witzhelden. Sie bestätigten "bei ihrer adligen Ehre", daß das in Rede stehende Werth vor sehr vielen Jahren kein Werth gewesen, sondern das Land vom Bechhauser konsolidiert, nachgehend durch Wasser geteilt und zum Werth geworden sei. 165 Jahre sei das Land, wie im einzelnen erwähnt wird, im Besitz der Familie Huicking gewesen, als sogenanntes Bechhauser Werth.

Hinzu kommt eine Notiz ohne Datum und Unterschrift, nach der auf Ersuchen von Lauterjung und Meis bezeugt wird, daß gegenüber ihrem Schleifkotten ein Werth liege und ein zweites gegenüber ihren Ländereien. Das alte Werth, so heißt es, sei durch ein großes Wasser beinahe weggetrieben worden und es hätte deshalb eine neue Steinmauer an das Schalt geworfen werden müssen, damit das Wasser geteilt werden konnte. Zu dieser Zeit bestand also der vorerwähnte Schleifkotten.

Weiter lesen wir, "daß noch nicht soviel Grunds auf ist, daß wir die Frasen hacken müssen und die Pferd und Kahren gegen ihre Ländereien fahren müssen, wo wir sie nötig zu gebrauchen haben und wir sonst keine Frasen kriegen können, als auf ihren Werthern, die wir zu der Churfürstlichen Fischerei gebrauchen müssen." Wie schon erwähnt, ist es nicht mehr bekannt, was es mit dem Gebrauch der "Frasen oder Fraßen" bei der Fischerei für eine Bewandtnis hat.

1708

Wie in früheren Zeiten Streitigkeiten zwischen Brüdern geschlichtet wurden, bezeugt ein Schriftsatz des Pastors Pfeill zu Solingen vom 1.6.1708. Danach hatten Johann und Peter Meiß zu Balkhausen einigen Streit wegen der Erbteilung hinsichtlich eines Büschgens ...

1738/39

Der oben erwähnte Streit über die Benutzung des untersten Balkhauser Werthes, der sich zwischen den Erben Lauterjung und Fischer abgespielt hatte, lebte nach 40 Jahren wieder auf. Wir lesen aus den Jahren 1738/39 davon. Dabei traten Wilhelm Lauterjung Erben und Johann Meys gegen Windhövel und Birkendahl auf. Die Entscheidung fällt wieder zugunsten der Erben Lauterjung aus.

1754

Die Erben des Balkhauser Gutes, nämlich Peter Meys, Johann Wilhelm Lauterjung nebst Erben, wie auch Maria Lauterjung als Wittib, hatten an Rüttger, Johann und Wilhelm Fischer eine Erbrente von jährlich 60 Albus zu zahlen, welche jene an die ev. luth. Gemeinde zu Burg abgetreten hatten. Dieser Verpflichtung entledigten sich die Inhaber des Balkhauser Gutes insgesamt im Jahre 1754 durch Zahlung eines einmaligen Betrages von 30 Talern in bar. Der Konsistorialien der Gemeinde Burg sprachen die Pflichtigen "von nun an zu den ewigen Tagen" von der Abgabe frei und los.

1765

Von einer der mehrmals besprochenen Wupperinseln lesen wir noch einmal aus dem Jahr 1765. Peter Ermertz und die Wittiben J.W.Lauterjung und J.U.Lauterjung bescheinigen, "daß sie das Werthgen, welches keine Scheidung macht" und ungefähr an den Busch des Herren von Huicking angelandet ist, an Pastor Pollmann in Witzhelden verkaufen. Sie bestätigen auch, daß sie an dem Werthgen, gegenüber dem Busch, "die Aue" genannt (das wird die heutige Heidaue sein), nicht die geringste Anmaßung hätten. Hiernach, sowie nach den vorherigen Ausführungen scheint es so, daß sich im Laufe der Zeit und je nach der Stärke der Strömung des Wassers durch An- und Abschwemmungen am Ufer in der Nähe von Balkhausen kleinere Wupperinseln bildeten und je nach den Hochwasserverhältnissen auch wieder verschwanden.

Peter Ermertz, woher kommt dieser Name? Soweit ich der Datenbank der Mormonen glauben kann, heiratete Peter Ermertz am 22.1.1729 Anna Margaretha Meis, die Tochter eines Peter Meis. Vermutlich war Peter Ermertz der legendäre Gießerjunge, der den Guß des Jan-Wellem-Reiterstandbildes ermöglichte.

1804

Schließlich liegt noch eine Urkunde der Herzoglichen Regierung vom 5. Mai 1804 vor, nach welcher "das kameralerbpächtige sogenannte Balkhauser Gut" nebst Zubehör aus dem Besitz des Peter Lauterjungs und dessen Schwiegersohn Isaac Krebs an die Eheleute Peter Ermertz und Johanne Maria Clauberg käuflich überging.

1825

Der Streit um diese Wupperinseln setzte sich noch fort. Als die Domänenverwaltung im Auftrage der Regierung zu Düsseldorf dazu überging, die ehemaligen kirchlichen Besitztümer der Johanniter, des Klosters Altenberg, des Gräfrather Kloster usw. zu verkaufen, wurden im Jahre 1825 auch einige kleine Wupperwerthe verkauft. Mit diesem Verkauf waren aber die Erben Lauterjung zu Wieden und Peter Ermertz zu Balkhausen nicht einverstanden. Sie erhoben bei der Regierung Einspruch und behaupteten, daß sie an den verkauften Inseln das Erbpachtrecht besitzen. Peter Ermertz an zwei derselben in der Nähe des Balkhauser Kottens, jede etwa 120 Ruthen groß, und die Erben Lauterjung am sogenannten Schaltenwerth, unterhalb dem Kotten am Arnsberg, etwa ein Morgen groß ... Die Eigentümer legten umfangreiche Dokumente vor, wie aber der Rechtsstreit endete, ist bisher unbekannt. [Otto Bauermann in: Die Heimat, 26.7.1956, S.22.]

1830

Landkarte, Balkhausen um 1830 Bielsteiner Kotten Burg Hohenscheid Balkhauser Kotten

Die Karte zeigt die Balkhauser Umgebung um das Jahr 1830. Die Nummerierung der drei Balkhauser Höfe entstammt meiner Feder. Sie entspricht der, die ich in der Karte von Müffling 1824/25 fand. In der Karte von A.Hofacker aus dem Jahre 1898 wurde die Nummerierung umgedreht.
Grün markiert habe ich die Inseln (Werthe), die Wupper bläulich eingefärbt. Die Angaben von 120 Ruthen kann ich in dieser Karte nicht nachvollziehen. Entweder handelt es sich um ein Längenmaß (ca.4,5 m * 120 = 540 m) oder ein Flächenmaß (ca 15 qm * 120 = 1800 qm). In der Karte hat das größte Werth eine Länge von ca. 250 m. Möglicherweise haben die Beschwerdeführer auch etwas bei der Landesregierung übertrieben, um ihrem Begehren Nachdruck zu verleihen.

Frasen masc.; Pl. Frasen; Rasen, Soden, Plaggen; Bündel Gras mit Wurzelwerk; mhd. rase; ursprünglich ausgestochenes Rasenstück; später erst das gesamte im Erdboden wurzelnde Gras, der Graswuchs, die Grasnarbe.

Frasen wurden in vergangen Zeiten sehr gerne zur Abdeckung von Bodenmieten genutzt. Im Zeitalter des Kühlschrankes und der Versorgung per Schiff und Flugzeug ist diese Art der Lagerung von Feldfrüchten vollständig in Vergessenheit geraten.

Wer jetzt glaubt, dass der Abschnitt Balkhausen hinreichend beschrieben ist, den möchte ich warnen. Es ist eine Sicht! Heinz Rosenthal, unser verstorbener Stadthistoriker, hat auch noch etwas zu diesem Thema anzumerken. In diversen Beiträgen trägt er zur Verwirrung der Leser bei.

In seiner Geschichte zur Stadt Solingen, 1969, Band 1, Seite 45 schreibt er:

Zu Haus Hohenscheid gehörte das Erbpachtgut "Schirpen-Balkhaus", d.i. Unten zu Balkhausen oder das III. Balkhausen. Es hatte wahrscheinlich seinen Namen von Heinrich von Bottlenberg-Schirp, der es 1388 als Morgengabe für seine Frau Grete Quade, der Tochter Wilhelm Quades, aussetzte. Im 16. Jahrhundert gehörte Schirpen-Balkhaus zu Haus Hohenscheid. Um 1589/90 saß darauf Wilhelm Fischer aus Burg, der mit seinen Erben einen Vergleich schloß. Es kann aber auch sein, daß es länger zu Haus Hohenscheid gehörte, denn 1505 lieh Luther Wrede von Hunscheidt Geld auf ein Gut des Johann Fischer.

Ende Dezember 1957 schreibt Rosenthal in Die Heimat, S.47, einen Beitrag mit der Überschrift "Die Freiheit der Schleifer - Was beim Balkhauser Kotten zu bedenken ist"

... Was hat das alles mit Balkhausen zu tun? Im Jahre 1589 unterschied man den "Freihorst zu Balkhaußen" und "Das andere Balkhaußen" (Heimat 1956, Nr. 7, S.27). Was der Freihorst Balkhausen war, ersehen wir aus den Notizen, die ein Honnschaftsvorsteher zwischen 1754 und 1807 über das Steueraufkommen in Balkhausen gemacht hat (Heimat 1934, Nr.13, S.51). Darin sind vier Erbgüter genannt, die im Gegensatz zu allen anderen unter diesen Hofschaften genannten Gütern außer der Taxe, d.h. derjenigen Steuer, die bei besonderen Gelegenheiten alle Freigüter zu zahlen hatten, weder Schatz, Herrenfrüchte noch den Zehnten zahlen, aber bei allen vier Gütern steht: "geben Etwas auf das gewinn nach der Borsch". Unter diesen vier gibt es ein Gut, das den Beitrag zu den Gemeindeeinkünften der Honnschaft leistet; es gehörte Peter Meisen. Die ersterwähnten Besitzer der anderen drei Freigüter hießen Johann Wilhelm Lauterjung und Peter Lauterjung. Der Besitz des J.W.Lauterjung war nach ihm - wahrscheinlich nach seinem Tode - aufgeteilt unter die Besitzer Wittib Schaff und Wundes, daher waren es am Schluß vier Freigüter. Zusammen machten sie alle 32 Morgen 64 Ruten aus. ...

Hier die von Rosenthal als Quelle angegebenen Notizen "Aus einem alten Solinger Steuerbuch", Beitrag von Ernst Schmitz in Die Heimat, 1.9.1934, Nr.12, S.47f und Die Heimat, 22.9.1934, Nr.13, S.51f. Woher Rosenthal die Jahreszahlen 1754-1807 und die Flächenangaben hat, weiß ich nicht. Sie werden im Beitrag nicht erwähnt. Möglicherweise kannte Rosenthal den Autor.

Ohben zu Balkhausen sind eingetragen:

Diese Leute waren, wie folgende Eintragung zeigt, auf bisher ungeklärte Weise von sonstigen Abgaben zum größten Teil befreit. Es heißt bei jedem: "gibt keinen Schatz, Noch Herrenfrüchte, sondern etwas Nach der Borg auf das gewin". Es liegt die Möglichkeit vor, daß diese Ländereien gepachtet waren und daß nach dem Ernte- und sonstigen Ertrage die anderen Abgaben gemacht wurden.

Auf dem Mittelsten Balkhausen sind aufgeführt:

Alle gaben keinen Zehnten, geben aber an die Reffermirthe Kirche in Sohlingen wachsgeld.

Im Unten zu Balkhausen waren ansässig:

Diese Personen zahlten, wie vermerkt, neben ihren sonstigen Abgaben einen schweren Zehnten nach Nesselrath und an die Kirche noch Korn und Hafer.

Sind wir jetzt etwas schlauer?